Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Inner Peak Executive Lab® - Dr. Patrick Roth
Lumper Höhe 4
88212 Ravensburg
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen, die ich, Dr. rer. nat. Patrick Roth, unter der Marke Inner Peak Executive Lab® anbiete.
Sie gelten für Coachings und Mentorings gegenüber Verbrauchern sowie – soweit individuell vereinbart – gegenüber Unternehmern und sonstigen institutionellen Auftraggebern. Trainings werden ausschließlich gegenüber Unternehmern, Hochschulen, Business Schools und anderen institutionellen Auftraggebern angeboten.
Der Begriff „Trainings“ umfasst im Sinne dieser AGB auch Seminare, Workshops und vergleichbare Gruppenformate.
„Vertragspartner“ ist die Person oder Organisation, die den jeweiligen Vertrag mit mir schließt. „Klient“ ist die Person, die ein Coaching oder Mentoring in Anspruch nimmt. „Auftraggeber“ bezeichnet insbesondere Unternehmen oder Institutionen, die eine Leistung für sich oder für Dritte beauftragen.
Individuelle Vereinbarungen und die Regelungen eines konkreten Angebots haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung meiner Leistungen auf der Website dient der Information und stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Vor dem ersten Coaching findet grundsätzlich ein kostenloses und unverbindliches Kennenlerngespräch statt. Bei bestehenden Klienten können weitere Coachings unmittelbar vereinbart werden.
Ein Vertrag über ein Einzelcoaching oder eine Coaching-Serie kommt zustande, sobald Leistung, Preis und Termin vereinbart und die Buchung von beiden Seiten bestätigt wurden. Die Bestätigung kann insbesondere per E-Mail erfolgen.
Vor dem erstmaligen Mentoring findet grundsätzlich ein kostenloses und unverbindliches persönliches Kennenlerngespräch von etwa 45 Minuten statt. Es dient dazu, Ziele, Erwartungen und die gegenseitige Passung für die längerfristige Zusammenarbeit zu klären.
Für VIP-Coachings, Mentorings und Trainings erstelle ich grundsätzlich ein individuelles Angebot. Soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes bestimmt ist, kann dieses insbesondere per E-Mail angenommen werden. Mit Zugang der Annahmeerklärung kommt der Vertrag zustande.
3. Coaching
Im Coaching arbeite ich individuell an dem Anliegen und den gemeinsam definierten Zielen des Klienten. Inhalt, Schwerpunkt und Vorgehen richten sich nach der jeweiligen Ausgangssituation und dem Verlauf des Coachingprozesses.
Eine Coaching-Session dauert abhängig von Anliegen, Prozess und Intensität typischerweise zwischen 45 und 120 Minuten. Ich arbeite dabei bewusst nicht mit einer starren Minutengrenze. Ein begonnener Coachingprozess soll fachlich sinnvoll und angemessen abgeschlossen werden.
Mein Anspruch ist, Coaching auf eine spürbare und im Alltag relevante Veränderung auszurichten. Ziel kann insbesondere sein, belastende emotionale Reaktionsmuster besser zu verstehen und zu verändern, vorhandene Ressourcen zu aktivieren sowie Selbstregulation, Klarheit und Handlungsfähigkeit im jeweiligen Anliegen zu stärken.
Welche Entwicklung im Einzelfall erreicht wird, hängt zugleich von der individuellen Ausgangssituation, der aktiven Mitarbeit und der Umsetzung des Klienten ab. Ich schulde daher die professionelle Durchführung des vereinbarten Coachingprozesses, nicht das Erreichen eines bestimmten vorab festgelegten persönlichen, beruflichen oder wirtschaftlichen Ergebnisses.
4. Coaching-Serien
Eine Coaching-Serie wird als zusammenhängendes Gesamtpaket gebucht. Die enthaltenen Sessions sollen grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach der ersten Session in Anspruch genommen werden.
Bei besonderen persönlichen, gesundheitlichen oder organisatorischen Umständen kann ich gemeinsam mit dem Klienten eine abweichende Regelung treffen.
Eine Coaching-Serie ist grundsätzlich verbindlich gebucht. Die Entscheidung, einzelne enthaltene Sessions nicht mehr in Anspruch zu nehmen, begründet für sich allein keinen Anspruch auf anteilige Erstattung. Zwingende gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- oder sonstige Rechte bleiben unberührt. Individuelle Kulanzlösungen sind jederzeit möglich.
Gebuchte Sessions sind persönlich und nicht auf andere Personen übertragbar, sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
5. Mentoring
Das Inner Peak Mentoring ist als persönliche 1:1-Begleitung über einen Zeitraum von sechs Monaten angelegt und umfasst grundsätzlich zwölf individuelle Sessions von jeweils etwa 90 Minuten. Die konkrete Terminplanung erfolgt gemeinsam und orientiert sich an der jeweiligen Situation und den vereinbarten Zielen.
Das Mentoring folgt keinem standardisierten Lehrplan. Inhalt und Schwerpunkt entstehen aus den beruflichen und persönlichen Themen des Klienten. Je nach Situation können Elemente aus Mentoring, Sparring, Coaching, Zielarbeit, emotionaler Prozessarbeit, Ressourcen- und Selbstregulationsarbeit sowie Identitäts- und Transferarbeit einbezogen werden.
Zwischen den Sessions ist im vereinbarten Rahmen ein persönlicher Austausch für kurze Rückfragen, Einordnungen oder aktuelle Situationen möglich. Art und Umfang dieses Austauschs richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung. Eine permanente oder sofortige Erreichbarkeit ist damit nicht verbunden. Wenn eine besondere Situation kurzfristig mehr Raum benötigt, kann nach Verfügbarkeit ein Termin vorgezogen oder eine kurze zusätzliche Abstimmung vereinbart werden. Die Begleitung zwischen den Sessions ist keine Krisen- oder Notfallversorgung.
Fortschritt, Zielrichtung und Transfer werden im Verlauf der Zusammenarbeit gemeinsam reflektiert. Diese Reflexion bezieht sich auf die individuell vereinbarten persönlichen und beruflichen Ziele und dient nicht der Kontrolle eines vorgegebenen Lern- oder Unterrichtserfolgs. Aufgezeichnete Unterrichtseinheiten, eine Lernplattform oder ein festes Selbstlernprogramm sind nicht Bestandteil des Mentorings. Individuelle Übungen oder Impulse können nach Bedarf vereinbart werden.
Das Mentoring wird für eine feste Laufzeit von sechs Monaten als zusammenhängende Gesamtleistung gebucht und endet nach Ablauf dieses Zeitraums automatisch. Eine Verlängerung kann anschließend individuell vereinbart werden.
Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt. Im Fall einer wirksamen vorzeitigen Beendigung richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Mentoring-Sessions sind persönlich und nicht auf andere Personen übertragbar. Bei besonderen persönlichen, gesundheitlichen oder organisatorischen Umständen können wir im Einzelfall eine abweichende Regelung zur Terminplanung oder Laufzeit treffen.
6. VIP-Coaching
Das VIP-Coaching ist ein individuell abgestimmtes Intensivformat. Inhalt, Ort, zeitlicher Rahmen und die enthaltenen Leistungen werden vorab besprochen und in einem persönlichen Angebot festgehalten.
Ein VIP-Coaching umfasst einen intensiven Coachingtag von ungefähr acht Stunden einschließlich angemessener Pausen. Der konkrete Ablauf richtet sich nach dem jeweiligen Anliegen und den vereinbarten Rahmenbedingungen.
Zum VIP-Coaching gehört außerdem ein Follow-up-Termin einige Wochen nach dem Coachingtag. Er dient dazu, die weitere Entwicklung, den Transfer in den Alltag und gegebenenfalls noch offene Punkte gemeinsam zu reflektieren.
Erforderliche Reise, Übernachtung, Verpflegung und gegebenenfalls weitere organisatorische Leistungen koordiniere ich im vereinbarten Umfang. Die daraus entstehenden Aufwendungen werden bereits bei der individuellen Preisgestaltung berücksichtigt und vor der Buchung transparent im Angebot dargestellt. Die vereinbarten Reise- und Nebenkosten werden entsprechend den im Angebot festgelegten Zahlungsbedingungen abgerechnet.
7. Vergütung und Zahlung
Es gilt der vor der Buchung kommunizierte beziehungsweise im individuellen Angebot vereinbarte Preis.
Gegenüber Verbrauchern werden die zu zahlenden Gesamtpreise ausgewiesen. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Leistung geltenden gesetzlichen Bestimmungen und wird auf der Rechnung entsprechend berücksichtigt.
Einzelcoachings stelle ich nach der jeweiligen Session in Rechnung. Bei einer Coaching-Serie stelle ich den vereinbarten Gesamtpreis nach der ersten Session in Rechnung.
Das Mentoring wird als zusammenhängende Gesamtleistung gebucht. Die vereinbarte Gesamtvergütung wird nach Vertragsschluss vollständig in Rechnung gestellt und ist vor Beginn des Mentorings zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes individuell vereinbart wurde.
VIP-Coachings und Trainings werden grundsätzlich vor Durchführung der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt. Sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, sind 50 % des vereinbarten Honorars als Anzahlung vor Leistungsbeginn zu zahlen. Der verbleibende Betrag wird nach Durchführung der vereinbarten Leistung fällig. Bei umfangreicheren oder mehrteiligen Projekten können im Angebot abweichende Zahlungszeitpunkte, höhere Vorauszahlungen oder Teilzahlungen vereinbart werden.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Abweichend hiervon sind vereinbarte Voraus- und Anzahlungen spätestens vor dem jeweiligen Leistungsbeginn zu zahlen.
8. Terminabsagen bei Coachings
Vereinbarte Coachingtermine sind verbindlich. Eine Absage oder Verschiebung ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
Bei einer späteren Absage oder Verschiebung werden grundsätzlich 50 % des auf den Termin entfallenden Honorars berechnet. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage wird grundsätzlich das vollständige Honorar fällig.
Bei einer Coaching-Serie wird hierfür der anteilige Wert der betreffenden Session zugrunde gelegt.
Dem Klienten bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass durch die kurzfristige Absage, Verschiebung oder das Nichterscheinen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Mir ist bewusst, dass kurzfristig Situationen entstehen können, die sich nicht planen lassen. Bei einer akuten Erkrankung, einem Unfall, familiären Notfall oder einem vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignis suche ich deshalb gemeinsam mit dem Klienten nach einer angemessenen individuellen Lösung. Ein allgemeiner Anspruch auf eine bestimmte Kulanzregelung entsteht daraus nicht.
9. Terminverschiebungen und nicht wahrgenommene Sessions im Mentoring
Die zwölf Mentoring-Sessions sind Bestandteil der für sechs Monate gebuchten Gesamtleistung und werden innerhalb der vereinbarten Laufzeit individuell terminiert.
Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, bitte ich um eine möglichst frühzeitige Mitteilung. Eine Terminverschiebung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn grundsätzlich ohne zusätzliche Kosten möglich. Wir vereinbaren dann einen geeigneten Ersatztermin innerhalb der laufenden Mentoringdauer.
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Mitteilung gilt die betreffende Session grundsätzlich als in Anspruch genommen. Ein Anspruch auf einen zusätzlichen Ersatztermin, eine Gutschrift oder eine anteilige Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
Dem Klienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass durch die kurzfristige Absage oder das Nichterscheinen kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.
Bei einer akuten Erkrankung, einem Unfall, einem familiären Notfall oder einem vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignis kann ich nach individueller Abstimmung aus Kulanz einen Ersatztermin ermöglichen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Terminverschiebungen auf Wunsch des Klienten verlängern die vereinbarte Laufzeit des Mentorings nicht automatisch. Eine abweichende Regelung kann im Einzelfall gemeinsam vereinbart werden.
Kann eine Session aus von mir veranlassten Gründen nicht innerhalb der vereinbarten Laufzeit stattfinden, wird sie zu einem geeigneten Zeitpunkt nachgeholt. Soweit erforderlich, verlängert sich die Laufzeit des Mentorings hierfür entsprechend.
10. Terminänderungen und Stornierung beim VIP-Coaching
Für einen VIP-Tag reserviere ich einen vollständigen Arbeitstag und treffe gegebenenfalls bereits im Vorfeld Reise-, Übernachtungs- oder andere organisatorische Vorbereitungen.
Muss ein Termin verschoben werden, hat deshalb die Vereinbarung eines geeigneten Ersatztermins grundsätzlich Vorrang vor einer Stornierung. Eine einmalige Verschiebung auf einen innerhalb von sechs Monaten liegenden Ersatztermin ist bei einer Mitteilung mindestens sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Termin nach gemeinsamer Abstimmung grundsätzlich ohne zusätzliches Honorar möglich. Bei einer später mitgeteilten Verschiebung besteht kein Anspruch auf eine kostenfreie Terminverlegung; individuelle Kulanzlösungen bleiben möglich.
Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten, die im Zusammenhang mit einer vom Vertragspartner veranlassten Terminverschiebung oder Stornierung bestehen bleiben, sind vom Vertragspartner zu erstatten, soweit sie nicht anderweitig erstattet werden.
Kommt kein Ersatztermin zustande, gelten, soweit im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde, folgende Stornopauschalen:
- mehr als 14 Kalendertage vor dem Termin: keine Stornopauschale,
- 7 bis 14 Kalendertage vor dem Termin: 25 % des vereinbarten Leistungshonorars,
- 3 bis 6 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Leistungshonorars,
- weniger als 3 Kalendertage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Leistungshonorars.
Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
11. Eigenverantwortung und Grenzen von Coaching und Mentoring
Coaching und Mentoring sind gemeinsame Prozesse. Ich gestalte und begleite sie professionell; die aktive Mitarbeit sowie Entscheidungen und Handlungen außerhalb der jeweiligen Sessions liegen in der Verantwortung des Klienten.
Coaching und Mentoring sind keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung und ersetzen weder eine ärztliche Diagnostik oder Behandlung noch eine Psychotherapie.
Ich bin im Rahmen meiner Coaching- und Mentoring-Leistungen nicht als Arzt, Psychotherapeut oder Heilpraktiker tätig und diagnostiziere oder behandle keine Krankheiten oder psychischen Störungen. Insbesondere gebe ich keine Heilungs- oder Gesundheitsversprechen ab.
Ergeben sich Hinweise darauf, dass ein Anliegen einer medizinischen oder psychotherapeutischen Abklärung oder Behandlung bedarf, kann ich das Coaching oder Mentoring unterbrechen oder beenden und die Inanspruchnahme einer entsprechend qualifizierten Fachperson empfehlen.
12. Vertraulichkeit
Was im Coaching oder Mentoring besprochen wird, behandle ich vertraulich.
Das gilt auch dann, wenn ein Unternehmen oder eine andere Organisation das Coaching oder Mentoring für einen Mitarbeitenden oder eine Führungskraft beauftragt oder bezahlt. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Klienten gebe ich keine inhaltlichen Informationen aus dem Coaching oder Mentoring an den Auftraggeber weiter.
Davon ausgenommen sind notwendige organisatorische Informationen für Terminabwicklung und Abrechnung sowie Fälle, in denen eine Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben, zur Abwehr einer konkreten erheblichen Gefahr für Leben oder körperliche Unversehrtheit oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist.
13. Online-Coaching und Online-Mentoring
Online-Coachings und online durchgeführte Mentorings führe ich live über einen zuvor vereinbarten Videokonferenzdienst durch.
Beide Seiten sorgen in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich für eine geeignete technische Umgebung. Der Klient stellt insbesondere eine möglichst stabile Internetverbindung, ein funktionsfähiges Endgerät und eine ungestörte Umgebung sicher.
Für den Fall einer technischen Unterbrechung vereinbaren wir eine alternative Kontaktmöglichkeit. Wird die Verbindung während einer laufenden Coaching- oder Mentoring-Session unterbrochen, versuche ich zunächst, die Verbindung oder den Kontakt über den vereinbarten alternativen Weg wiederherzustellen.
Ist eine fachlich sinnvolle Fortsetzung aufgrund einer technischen Störung in meinem Verantwortungsbereich nicht möglich, wird der noch erforderliche Teil der Session ohne zusätzliche Kosten zu einem geeigneten Zeitpunkt fortgesetzt. Liegt die Ursache der Störung im Verantwortungsbereich des Klienten, besteht kein automatischer Anspruch auf eine kostenfreie Nachholung. Bei technischen Störungen, die keiner Seite eindeutig zugeordnet werden können, stimmen wir eine der Dauer und den Umständen angemessene Lösung ab.
14. Trainings
Ziele, Inhalte, Zielgruppe, Format, zeitlicher Rahmen, Teilnehmerzahl, Ort und Vergütung eines Trainings werden im jeweiligen Angebot festgelegt.
Ich entwickle und gestalte Trainings passend zur jeweiligen Zielgruppe und Situation. Dabei kann ich bestehende Module nutzen, Inhalte individuell kombinieren oder ein Trainingskonzept neu entwickeln.
Methodik, Übungen, Reihenfolge, Intensität und Schwerpunktsetzung kann ich auch während des Trainings fachlich anpassen, wenn die Gruppe, ihre Dynamik oder die konkrete Situation dies sinnvoll erscheinen lassen. Das vereinbarte Ziel und der wesentliche Charakter des Trainings bleiben dabei erhalten.
Die geeignete Gruppengröße hängt vom jeweiligen Trainingsformat und den vereinbarten Zielen ab. Ändert sich die vorgesehene Teilnehmerzahl wesentlich, stimmen wir rechtzeitig ab, ob das Trainingsdesign angepasst oder die Durchführung gegebenenfalls auf mehrere Gruppen verteilt werden sollte.
Eine veränderte Teilnehmerzahl führt nicht automatisch zu einer Änderung des Honorars. Werden dadurch jedoch zusätzliche Trainingstage oder andere wesentliche Leistungen erforderlich, vereinbaren wir diese vorab gesondert.
Bei Präsenztrainings stellt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist, geeignete Räumlichkeiten und die für das vereinbarte Format erforderliche technische Ausstattung zur Verfügung.
15. Reise- und Nebenkosten bei Trainings
Bei Trainings vor Ort werden die anfallenden Reise- und Nebenkosten vor Auftragserteilung kalkuliert und im jeweiligen Angebot grundsätzlich als Pauschale ausgewiesen.
Die Pauschale richtet sich insbesondere nach Veranstaltungsort, Entfernung, An- und Abreise, erforderlichen Übernachtungen, Verpflegungsmehraufwand und den sonstigen notwendigen Rahmenbedingungen der Reise.
Der erforderliche Reisezeitaufwand wird bei der Kalkulation der Pauschale berücksichtigt.
Ändern sich nach der Auftragserteilung auf Wunsch des Auftraggebers wesentliche Rahmenbedingungen, stimmen wir mögliche zusätzliche Kosten vor deren Entstehung miteinander ab.
16. Verschiebung und Stornierung von Trainings
Auch bei Trainings bevorzuge ich eine Verschiebung gegenüber einer vollständigen Stornierung. Wenn es organisatorisch möglich ist, suchen wir deshalb zunächst gemeinsam nach einem geeigneten Ersatztermin.
Eine einmalige Verschiebung auf einen innerhalb von sechs Monaten liegenden Ersatztermin ist bei einer Mitteilung mindestens sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Termin nach gemeinsamer Abstimmung grundsätzlich ohne zusätzliches Honorar möglich.
Kommt kein Ersatztermin zustande, gelten – soweit im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde – folgende Stornopauschalen:
- mehr als 21 Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei,
- 15 bis 21 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Leistungshonorars,
- 14 Kalendertage oder weniger vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Leistungshonorars.
Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Fremdkosten sind zusätzlich vom Auftraggeber zu erstatten, soweit sie nicht bereits anderweitig berücksichtigt oder erstattet wurden.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
17. Absage durch mich und außergewöhnliche Umstände
Kann ich eine vereinbarte Leistung aufgrund von Krankheit, Unfall oder eines anderen wichtigen und von mir nicht zu vertretenden Umstands nicht wie geplant durchführen, informiere ich den Klienten beziehungsweise Auftraggeber so früh wie möglich.
Vorrangig vereinbaren wir einen zeitnahen Ersatztermin. Ist eine Nachholung nicht möglich oder nicht mehr zumutbar, entfällt die Vergütung für die nicht erbrachte Leistung. Bereits dafür geleistete Zahlungen werden entsprechend erstattet.
Das gilt sinngemäß auch bei höherer Gewalt oder anderen außergewöhnlichen äußeren Umständen, die die Durchführung erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen.
18. Unterlagen, Nutzungsrechte und Aufzeichnungen
Die im Coaching, Mentoring oder Training vermittelten Methoden und Modelle dürfen selbstverständlich im eigenen persönlichen oder beruflichen Kontext angewendet werden.
Von mir beziehungsweise von Inner Peak Executive Lab® erstellte Präsentationen, Arbeitsblätter, Texte und sonstige Unterlagen sind ausschließlich für die persönliche Nutzung beziehungsweise für den im jeweiligen Auftrag vereinbarten internen Zweck und Empfängerkreis bestimmt.
Eine darüber hinausgehende Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung oder kommerzielle Verwertung meiner eigenen Unterlagen bedarf meiner vorherigen Zustimmung. Für Inhalte, Methoden oder Modelle Dritter gelten unabhängig davon die Rechte der jeweiligen Rechteinhaber.
Coachings und Mentorings zeichne ich grundsätzlich nicht auf. Foto-, Audio- oder Videoaufzeichnungen eines Coachings, Mentorings oder Trainings sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der jeweils betroffenen Personen nicht zulässig.
19. Haftung
Ich hafte unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist meine Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist meine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
20. Verbraucherrechte und Widerruf
Gesetzliche Verbraucher-, Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben von diesen AGB unberührt.
Soweit einem Verbraucher gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht, wird er hierüber vor Vertragsschluss gesondert nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften informiert.
Soll eine Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt.
21. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht eingeschränkt werden.
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.